Zutritt nur noch mit Test

Die Neuverordnung des Infektionsschutzgesetzes bedeutet für den NaturErlebnisGarten Fuchsfarm Erfurt, dass er weiterhin Besucher empfangen kann. Allerdings benötigen diese ab Samstag, den 24. April, einen negativen Corona-Schnelltest, um die Fuchsfarm besuchen zu können.

Der Test muss an einer offiziellen Stelle durchgeführt werden und darf nicht älter als 24 Stunden sein. Ein negativer Test ist eine verbindliche Voraussetzung für den Fuchsfarmbesuch. Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Das derzeitige Hygienekonzept bleibt weiterhin bestehen: Es herrscht in bestimmten Bereichen Maskenpflicht, das betrifft u. a. den Ein- und Ausgangsbereich sowie an den Holzfiguren und der Imkerei. Die Gebäude bleiben geschlossen. Die Kontaktnachverfolgung ist über das Hinterlassen der eigenen Kontaktdaten vor Ort sichergestellt.

veröffentlicht: Flora Mirzoyan, Samstag, 24.04.2021

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